Biker/Bikerinnen

Für Bikerinnen und Biker ist die Teilnahme am Love Ride Switzerland ganz einfach: am Morgen des Veranstaltungstages öffnen sich Tür und Tor des Festgeländes um spätestens 8 Uhr, um 11 Uhr erfolgt die gemeinsame Ausfahrt, der eigentliche «Love Ride», und um 17 Uhr ist Ende der Veranstaltung.

So einfach dies auch tönt, hier doch noch ein paar Tipps für den ungetrübten Genuss des Love Ride:

Vorverkauf

Die Benutzung des Vorverkaufs (bei allen offiziellen Harley-Davidson-Händlern und allen Polo-Filialen) hat nicht nur den Vorteil, dass man bereits ein Ticket besitzt, wenn man auf den Platz fährt. Der Vorverkauf garantiert vielmehr, dass es zu jedem Bikerticket auch wirklich einen Pin gibt (limitierte Produktion!). Und auch das «Love Ride Magazine» gibt’s nur im Vorverkauf zu den Tickets.

Datenschutz:
Wir erheben seit Jahren die Daten der Teilnehmenden am Wettbewerb. Diese blieben bisher ungenutzt. Wir haben uns entschlossen, diese Daten an unsere Love Ride-Partner für eine Gebühr weiter zu geben. Dazu findet sich auf den Biker-Spendentickets ein sogenanntes «Opt-out», also ein Feld, das angekreuzt werden kann, wenn man sein Einverständnis geben will zu dieser Weitergabe. Wenn das Feld NICHT angekreuzt ist, werden die Daten NICHT weiter gegeben.

Damit niemand Unfug treibt mit diesen Adressen, haben wir die vertragliche Zusicherung unserer langjährigen Partner, dass sie selber die Daten nicht an Dritte geben, und dass sie nur beschränkt Werbesendungen verschicken. Das sind im Wesentlichen Informationen über ihre Produkte und Aktionen.

Niemand will, dass unsere Besucherinnen und Besucher mit Werbung zugedeckt werden. Sollte dies dennoch vorkommen, bitten wir um sofortige Benachrichtigung unseres Sponsoringverantwortlichen Igor Ullmann, igor.ullmann(at)loveride.ch.

Das Geld für die Adressen fliesst vollumfänglich in die Vergabekasse, kommt also ebenso wie alle anderen Erträge des Anlasses behinderten und muskelkranken Menschen zugute.

Rideout

Genau um 11.00 Uhr startet der eigentliche «Love Ride» – das traditionelle Herzstück des Love Ride! Es können 10 Blöcke zu 500 Bikes auf den Ride. Jeder Block wird angeführt von einem Motorrad-Polizisten, der auf die Wahrung des kurzen Abstandes zum vorausfahrenden Block achtet. Die BikerInnen sind gebeten, Einzelfahrten zu unterlassen und ihren Startplatz im Tross einzuhalten. Das Verlassen des Love Ride-Geländes mit dem Motorrad ist während des Ride out (11.00 bis 12.30 Uhr) nicht möglich.

Helm auf!

Das Love Ride Switzerland Committee und die Kantonspolizei weisen darauf hin: Während der Fahrt gilt: «Helm auf!» – ohne Ausnahme!

«Abklatschen»

Im Laufe der vergangenen Jahre hat es sich eingebürgert, dass die FahrerInnen und MitfahrerInnern beim Vorbeifahren die ausgestreckten Hände von Zuschauern «abklatschen». Dieser Brauch ist zwar gut gemeint und sicher auch lustig. Aber: Er birgt einerseits Gefahren in sich, da die Konzentration der FahrerInnen klar leidet – das «Abklatschen» war Mitursache für die glücklicherweise mehr oder weniger harmlos verlaufenen Unfälle der vergangenen Jahre. Und andererseits bremst das «Abklatschen» den flüssigen Verlauf des Ride out durch teilweise zu langsames Fahren (ja, ja, das gibt es!). Deshalb eine Bitte an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Ride out: Verzichtet bitte auf das «Abklatschen» – im Interesse der Zuschauerinnen und Zuschauer, zum Schutz von Euch selbst und aus Rücksicht auf einen flüssigen Ablauf der Ausfahrt. Danke!

Verkehrsregeln

Auf dem Flughafengelände gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Auf dem Flugplatzareal und während des Ride out sind sämtliche Verkehrsregeln einzuhalten. Die Strasse darf nur auf der rechten Fahrspur befahren werden.

Achtung: Die Strecke ist während des Ride out auch für den restlichen Verkehr offen, es ist mit Gegenverkehr zu rechnen! Die Anweisungen der Polizei, des Verkehrs- und Sicherheitspersonals sind strikte zu befolgen!

Haftung

Die Teilnahme am Love Ride erfolgt auf eigenes Risiko. Der Organisator lehnt jede Haftung für Sach- und Personenschäden ab, die insbesondere in Missachtung der vom Organisator aufgestellten Regeln und Anordnungen erfolgen.